"Appartement SYLTER-DEICHWIESEN"
Axel Klein
25980 Sylt, Peter-Andresen-Wai 10
Vermietung Ferienwohnung
www.sylter-deichwiesen.de
§1
Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen (bzw.
die Ferienwohnung verbindlich gebucht), wenn die Unterkunft bestellt und
zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax
erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt
werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in
der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der
buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
§2
Leistungen, Preise, Mindestaufenthalt und Bezahlung
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Buchungsan-gebot in Verbindung mit den Angaben im
Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet.
Die im Prospekt bzw. Internet angegebenen Preise schließen
alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein, die Endreinigungskosten sind separat
genannt.
Weitere Preisinformation im Internet unter http://www.sylter-deichwiesen.de
(Rubrik Preise) oder im Mietvertrag.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 3 Übernachtungen.
Mit Abschluss/Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine
Anzahlung in Höhe von 15% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist
4 Wochen
vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen.
Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist
spätestens mit der Restzahlung zu überweisen. Der Vermieter legt die Kurkarte/en
am Anreisetag in der Ferienwohnung bereit.
§3
Rücktritt von der verbindlich gebuchten Ferienwohnung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des
Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Inhaber des Beherbergungs-betriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet,
unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss
sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen
pauschal mit 20% und bei Vermietung einer Ferienwohnung als angemessen
anerkannt.
Die Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und
Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und
muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu
richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Um Regressansprüche zu vermeiden, empfehlen wir dringend den
Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung.
§4
Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine
Schadensersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungs-betriebes dem Gast
gegenüber.
§5
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft
einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast
dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§6
Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für
Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist
auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der
Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung
beruht.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen
usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§7
Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem
Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§8
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den
Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Eigentümers: Berlin
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des
Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
§ 9a
Haustiere
Hunde sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Vor
dem Haus und im Gartenbereich sind die Hinterlassenschaften zu beseitigen.
Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Gäste
durch die Tiere belästigt werden.
§ 9b
Gartenbereich
Die Benutzung des Gartens und der Gartenmöbel geschieht auf
eigene Gefahr der Benutzer. Bei Kindern obliegt die Aufsichtspflicht den
Erziehungsberechtigten.
Seitens der Eigentümer wird hier keine Haftung für Unfälle
oder dergleichen übernommen.
§ 10
Sonstiges
Der Mietvertrag schließt die allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ein und umgekehrt die AGB die Bestimmungen des Mietvertrages.
Alle Preisangaben, Gastgeberverzeichnis, Internet, Prospekte
usw. sind ohne Gewähr.
§ 11
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Sylt-Ost 01.01.2009